Die Berufsbezeichnung Architekt
bzw. Architektin ist gesetzlich geschützt. Wer Sie führt, muss in die
Architektenliste eines deutschen Bundeslandes eingetragen sein.
Die Berufsbezeichnung Architekt
ist deshalb Gewähr für eine besondere Qualität der Dienstleistung. Ihr
gesetzlicher Schutz ist zugleich Verbraucherschutz: Wer mit einem Architekten
baut, kann sich auf diese Qualität verlassen.
Der Architekt hört Ihnen zu.
Er lernt Ihre Vorstellungen und Ihre Möglichkeiten kennen und kann Sie aufgrund
seiner Ausbildung und Erfahrung kompetent beraten.
Der Architekt plant mit Ihnen
gemeinsam das Bauvorhaben. Er macht Vorschläge, diskutiert und verbessert diese,
bis für Sie die optimale Lösung erreicht ist.
Sie erhalten ein individuelles
Bauwerk!
Der Architekt ist ihr unabhängiger
Sachverwalter für die Realisierung Ihrer Baumaßnahme. Er koordiniert und
kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten und sorgt dafür, dass Ihnen das
Bauwerk mängelfrei zu den ermittelten Kosten und Terminen übergeben wird.
Der Architekt bietet Ihnen die
qualifizierteste und umfassendste Dienstleistung rund um das Bauen, die Sie sich
wünschen können, die beste Lösung für Ihr Bauvorhaben und deren günstigste
Realisierung.
Das Honorar des Architekten
richtet sich nach der vom Gesetzgeber erlassenen Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI).
Mit der Auswahl des Architekten
treffen Sie die wichtigste Entscheidung für Ihr Bauvorhaben. Entscheiden Sie
sich für einen Architekten Ihres Vertrauens.
Der Architekt kann Ihnen als
Bauherr zwar nicht alle Sorgen abnehmen, aber Sie haben einen starken Partner,
der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Und Sie erhalten ein Bauwerk von
hoher Qualität und bleibendem Wert.
Beraten, planen und bauen mit
einem Fachmann an Ihrer Seite.
Auszug aus der Broschüre " BAUEN MIT
VERTRAUEN " der Architektenkammer Niedersachsen

GESUNDES
WOHNEN
Ein
Schlagwort mit vielen Facetten.
Gesundheit
und Wohlbefinden werden als wertvollstes Gut geschätzt, zumal in zivilisierten
Ländern über 90 % der Menschen gesundheitliche Probleme haben (WHO).
Gesundes
Wohnen, wohnen auch unter dem ökologischen
Aspekt, ist ohne großen Aufwand machbar. Der Architekt kann frühzeitig darauf
hin wirken. Es beginnt mit der Wahl des geeigneten Grundstückes und setzt sich
über die Wohnhausplanung fort. Schon in diesem frühen Stadium der
Wohnraumrealisierung ist es sinnvoll auf die kompetente Hilfe und das Fachwissen
eines Fachplaners zurück zu greifen. Denn
bereits in der Planungsphase wird das Fundament für gesundes Wohnen geschaffen.
Eine gute, die Situation des Bauplatzes und die solaren Konstellation berücksichtigende
Architektur zum einen, die Bedürfnisse
und Möglichkeiten des Bauherren realisierende Planung zum anderen, ist Aufgabe
eines Architekten und schon ein erster Grundstein gesunden Wohnens.
Gesundes
Wohnen ist aber auch noch viel mehr.
Bei der
Planung müssen von vornherein einige Grundsätze beachtet werden. So ist schon
die Auswahl der am Markt verfügbaren Baumaterialien ein entscheidendes
Kriterium. Nicht jedes Material ist zum gesunden Wohnen geeignet. Es gibt vieles
zu beachten.
Eine
ganzheitliche Betrachtung muss hierbei sowohl auf Lösungsmittelbelastete Farben
und Lacke, extrudierte Baustoffe wie Dämmungen über Holzbaustoffe bis hin zu
den Bodenbelägen in Form von Teppichböden und Abschirmungen gegen Elektrosmog
erfolgen.
Die
Verarbeitung und nicht zu vergessen das Zusammenspiel der materialspezifischen
Eigenschaften in Verbindung mit der detaillierten
Ausführung, gerade an den modernen „leichten“ Bauteilen
wie Holztafel- oder Holzrahmenbau die aus Kostengründen die Möglichkeit
der betrieblichen Vorfertigung bieten, ist nicht zu unterschätzen. Planungs-
und Ausführungsmängel an diesen wie aber auch an den konventionellen, massiven
Bauteilen, in Form von Kältebrücken und Undichtigkeiten, führen schnell zu
Feuchteschäden. Durchfeuchtungen in Bauteilen sind wiederum Ausgangsort von
giftigen Schimmelpilzen. Diese zu vermeiden ist eine elementare Planungs- und Überwachungsaufgabe
des Architekten und bedingt ein fundiertes Fachwissen über bauphysikalische und
–chemische Abläufe in Verbindung mit den spezifischen
Materialeigenschaften.
Der häufigste
Grund einer Schimmelbildung in Wohnräumen liegt aber
in einer mangelhaften Lüftung der Wohnung.
„Schlechte
Luft ist die Quelle vieler chronischer Leiden“ diese Aussage traf schon
Max von Pettenkofer im Jahre 1858. Sie ist auf das Heute übertragbar.
Dies lässt
sich durch die Wahl und den Einbau einer geeigneten Wohnraumlüftung vermeiden.
Die Industrie bietet interessante, vor allem wartungsfreundliche und Dank Wärmerückgewinnung,
energiesparende Lüftungssysteme
an. Aber nicht nur für den
Allergiker kann die Anschaffung einer kontrollierten Wohnraumlüftung in
Verbindung mit einem Pollenfilter ein Stück Lebensqualität bieten.
Eine Lüftungsanlage
sorgt durch kontrollierte und automatisierte Steuerung für eine hygienisch
notwendige Luftwechselrate und erzeugt dadurch permanent
Frischluft in den Räumen und führt verbrauchte und Schadstoffbelastete Raumluft ab.
Ohne
diese kontrollierte Wohnraumlüftung in Verbindung mit Wärmerückgewinnung wären
die innovativen Passivhäuser, also das moderne und zukunftsorientierte, Ressourcenschonende
Bauen, nicht denkbar. In
der Energieeinsparverordnung, die am 01.02.2002 in Kraft trat, wird eine
kontrollierte Wohnraumlüftung mit einem Bonus bei der Berechnung des Wärmeschutzes
bewertet.
Der
Einsatz moderner Baustoffe in Verbindung mit dem Gebrauch regenerativer Energien, zum
Beispiel der Solarenergie in Form von Brauchwassererwärmungs- und
Photovoltaikanlagen ist letztendlich auch ein Aspekt des gesunden Wohnens, da
sie zur Vermeidung von Immissionen beitragen.
Alle
Aspekte des gesunden Wohnens letztendlich zu bewerten ist eine der Hauptaufgaben
eines modernen Architekten. Sein Einsatz rechnet sich für den Bauherren immer.
Gesundes
Wohnen bezieht sich aber nicht nur auf schadstofffreie Baumaterialien des Gebäudes,
sondern es sind auch die weiteren Einrichtungsgegenstände hierauf abzustellen.
Gesundes
Wohnen ist gesundes Leben, also:
WOHNEN
IST LEBEN