Dipl.-Ing.  Rolf Brünink  Architekt                            

                                                                                                    Mitglied der AKNW

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Das haben Sie davon, wenn Sie mit einem Architekten bauen!

Die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin ist gesetzlich geschützt. Wer Sie führt, muss  in die Architektenliste eines deutschen Bundeslandes eingetragen sein.

Die Berufsbezeichnung Architekt ist deshalb Gewähr für eine besondere Qualität der Dienstleistung. Ihr gesetzlicher Schutz ist zugleich Verbraucherschutz: Wer mit einem Architekten baut, kann sich auf diese Qualität verlassen.

Der Architekt hört Ihnen zu. Er lernt Ihre Vorstellungen und Ihre Möglichkeiten kennen und kann Sie aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung kompetent beraten.

Der Architekt plant mit Ihnen gemeinsam das Bauvorhaben. Er macht Vorschläge, diskutiert und verbessert diese, bis für Sie die optimale Lösung erreicht ist.

Sie erhalten ein individuelles Bauwerk!

Der Architekt ist ihr unabhängiger Sachverwalter für die Realisierung Ihrer Baumaßnahme. Er koordiniert und kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten und sorgt dafür, dass Ihnen das Bauwerk mängelfrei zu den ermittelten Kosten und Terminen übergeben wird.

Der Architekt bietet Ihnen die qualifizierteste und umfassendste Dienstleistung rund um das Bauen, die Sie sich wünschen können, die beste Lösung für Ihr Bauvorhaben und deren günstigste Realisierung.

Das Honorar des Architekten richtet sich nach der vom Gesetzgeber erlassenen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Mit der Auswahl des Architekten treffen Sie die wichtigste Entscheidung für Ihr Bauvorhaben. Entscheiden Sie sich für einen Architekten Ihres Vertrauens.

Der Architekt kann Ihnen als Bauherr zwar nicht alle Sorgen abnehmen, aber Sie haben einen starken Partner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Und Sie erhalten ein Bauwerk von hoher Qualität und bleibendem Wert.

Beraten, planen und bauen mit einem Fachmann an Ihrer Seite. 

 

Auszug aus der Broschüre " BAUEN MIT VERTRAUEN " der Architektenkammer Niedersachsen

 


 

GESUNDES WOHNEN

Ein Schlagwort mit vielen Facetten.

Gesundheit und Wohlbefinden werden als wertvollstes Gut geschätzt, zumal in zivilisierten Ländern über 90 % der Menschen gesundheitliche Probleme haben (WHO).

Gesundes Wohnen, wohnen auch unter dem  ökologischen Aspekt, ist ohne großen Aufwand machbar. Der Architekt kann frühzeitig darauf hin wirken. Es beginnt mit der Wahl des geeigneten Grundstückes und setzt sich über die Wohnhausplanung fort. Schon in diesem frühen Stadium der Wohnraumrealisierung ist es sinnvoll auf die kompetente Hilfe und das Fachwissen eines Fachplaners zurück zu greifen.  Denn bereits in der Planungsphase wird das Fundament für gesundes Wohnen geschaffen. Eine gute, die Situation des Bauplatzes und die solaren Konstellation berücksichtigende Architektur  zum einen, die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Bauherren realisierende Planung zum anderen, ist Aufgabe eines Architekten und schon ein erster Grundstein gesunden Wohnens.

Gesundes Wohnen ist aber auch noch viel mehr.

Bei der Planung müssen von vornherein einige Grundsätze beachtet werden. So ist schon die Auswahl der am Markt verfügbaren Baumaterialien ein entscheidendes Kriterium. Nicht jedes Material ist zum gesunden Wohnen geeignet. Es gibt vieles zu beachten.

Eine ganzheitliche Betrachtung muss hierbei sowohl auf Lösungsmittelbelastete Farben und Lacke, extrudierte Baustoffe wie Dämmungen über Holzbaustoffe bis hin zu den Bodenbelägen in Form von Teppichböden und Abschirmungen gegen Elektrosmog erfolgen.

Die Verarbeitung und nicht zu vergessen das Zusammenspiel der materialspezifischen Eigenschaften in Verbindung mit der detaillierten  Ausführung, gerade an den modernen „leichten“ Bauteilen  wie Holztafel- oder Holzrahmenbau die aus Kostengründen die Möglichkeit der betrieblichen Vorfertigung bieten, ist nicht zu unterschätzen. Planungs- und Ausführungsmängel an diesen wie aber auch an den konventionellen, massiven Bauteilen, in Form von Kältebrücken und Undichtigkeiten, führen schnell zu Feuchteschäden. Durchfeuchtungen in Bauteilen sind wiederum Ausgangsort von giftigen Schimmelpilzen. Diese zu vermeiden ist eine elementare Planungs- und Überwachungsaufgabe des Architekten und bedingt ein fundiertes Fachwissen über bauphysikalische und –chemische Abläufe in Verbindung mit den spezifischen  Materialeigenschaften.

Der häufigste Grund einer Schimmelbildung in Wohnräumen liegt aber  in einer mangelhaften Lüftung der Wohnung.

Schlechte Luft ist die Quelle vieler chronischer Leiden“ diese Aussage traf schon Max von Pettenkofer im Jahre 1858. Sie ist auf das Heute übertragbar.

Dies lässt sich durch die Wahl und den Einbau einer geeigneten Wohnraumlüftung vermeiden. Die Industrie bietet interessante, vor allem wartungsfreundliche und Dank Wärmerückgewinnung, energiesparende  Lüftungssysteme an.  Aber nicht nur für den Allergiker kann die Anschaffung einer kontrollierten Wohnraumlüftung in Verbindung mit einem Pollenfilter ein Stück Lebensqualität bieten.

Eine Lüftungsanlage sorgt durch kontrollierte und automatisierte Steuerung für eine hygienisch notwendige Luftwechselrate und erzeugt dadurch permanent  Frischluft in den Räumen und führt verbrauchte und Schadstoffbelastete Raumluft ab.

Ohne diese kontrollierte Wohnraumlüftung in Verbindung mit Wärmerückgewinnung wären die innovativen Passivhäuser, also das moderne und zukunftsorientierte, Ressourcenschonende Bauen, nicht denkbar.  In der Energieeinsparverordnung, die am 01.02.2002 in Kraft trat, wird eine  kontrollierte Wohnraumlüftung mit einem Bonus bei der Berechnung des Wärmeschutzes bewertet.

Der Einsatz moderner Baustoffe  in Verbindung mit dem Gebrauch regenerativer Energien, zum Beispiel der Solarenergie in Form von Brauchwassererwärmungs- und Photovoltaikanlagen ist letztendlich auch ein Aspekt des gesunden Wohnens, da sie zur Vermeidung von Immissionen beitragen.

Alle Aspekte des gesunden Wohnens letztendlich zu bewerten ist eine der Hauptaufgaben eines modernen Architekten. Sein Einsatz rechnet sich für den Bauherren immer.

Gesundes Wohnen bezieht sich aber nicht nur auf schadstofffreie Baumaterialien des Gebäudes, sondern es sind auch die weiteren Einrichtungsgegenstände hierauf abzustellen.

Gesundes Wohnen ist gesundes Leben, also: 

WOHNEN IST LEBEN


Links

Weiterführende Links zur Architektenkammer und für Bauinteressenten ohne Grundstück ein Link zum Liegenschaftsamt der Gemeinde Nottuln, hier finden Sie freie Grundstücke.

 

            

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   dipl.-ing. rolf brünink  architekt  alte landstraße 50  48301 nottuln  
fon 02509 - 995802  fax 02509 - 995803  
email bruenink-architekt@t-online.de  


Impressum:

Dipl.-Ing.  Rolf Brünink,  Architekt, freischaffend. Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Zollhof 1, 40221 Düsseldorf. Die  Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" ergibt sich aus der Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer  (Bundesrepublik Deutschland). Der Architekt Dipl.-Ing.  Rolf Brünink unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen des  Architektengesetzes.  Der Text des ArchtG kann eingesehen  werden über die Homepage der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter

 

 
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